Aktuelles
Wir möchten Sie stets auf dem aktuellen Stand halten. Neuigkeiten rund um Pflege Ambulant Julia und den ambulanten Pflegedienst erfahren Sie immer auf dieser Seite.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige Demenzkranke und Altersverwirrte, geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen müssen verstärkt beaufsichtigt werden. Dafür können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen beantragt werden. Je nach Betreuungsaufwand sind das 104 Euro monatlich (Grundbetrag), beziehungsweise 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Der Anspruch auf diese zusätzlichen Leistungen wird ebenfalls im Rahmen der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. In leichteren Fällen können somit bis zu 1.248 € pro Jahr für diese Leistungen bezahlt werden, in schwereren bis zu 2.496 €. Die Kosten für die nötigen Maßnahmen werden nach Vorlage der Rechnungen für die anerkannten Betreuungsangebote von den Krankenkassen erstattet. Seit dem 01.01.2015 kann die Leistung auch von Pflegebedürftigen beansprucht werden, bei denen keine erheblicher Betreuungsbedarf besteht, aber eine Pflegestufe 1 festgestellt wurde. Es steht für diesen Personenkreis ein Betrag von 104 Euro monatlich zur Verfügung. Die Leistungen können auch für Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung durch Vertragspflegedienste oder Entlastungsangebote nach Landesrecht anerkannte niedrigschwelliger Dienste genutzt werden.
ab dem 01.01.2017
Änderungen der Pflegestufen in Pflegegrade (PSG II)
Sicherlich haben Sie es schon gehört oder gelesen: Mit dem „Zweiten Gesetz zur Stärkung der Pflege“ (kurz: Pflegestärkungsgesetz II oder PSG II), ändert sich einiges in der Pflege. Unter anderem werden die drei Pflegestufen, wie Sie sie heute kennen, zum 01. Januar 2017 von fünf Pflegegraden abgelöst. Damit verbunden sind auch zusätzliche Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, ohne dass für Sie Mehrkosten anfallen.
Für Sie hat der Gesetzgeber eine automatische Überleitung aus Ihrer Pflegestufe in einen Pflegegrad vorgesehen, ohne dass eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen notwendig ist. Was das für Sie konkret bedeutet und welche Leistungen wir Ihnen zukünftig zusätzlich anbieten können, möchten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.